Rabattverträge

Gesunde Alternativen, verlässliche Qualität.
AAA-Rabattverträge rechnen sich!

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Warum bekomme ich immer wieder neue Produkte?

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Verordnung eines Arzneimittels OHNE Aut-idem-Kreuz

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Warum muss ich bei manchen Produkten zuzahlen?

Grundsätzlich werden die Kosten für verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland von der GKV übernommen. Patienten zahlen lediglich einen Teil der Kosten als Zuzahlung. Die Höhe der zu entrichtenden Zuzahlung orientiert sich am Preis des Arzneimittels. Allerdings beträgt die Zuzahlung mindestens 5,- Euro (Rezeptgebühr) und höchstens 10,- Euro. Sobald der Preis eines Arzneimittels 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag liegt, entfällt die Zuzahlung gänzlich. Bei rabattierten Produkten kann die gesetzliche Krankenkasse ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.
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