Grundsätzlich unterscheidet man bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zwischen Originalpräparaten (Markenarzneimittel) und Generika. Als Originalpräparat bezeichnet man ein zugelassenes Arzneimittel, das erstmals den Einsatz eines spezifischen Wirkstoffs zu therapeutischen Zwecken ermöglicht. Die Entwicklung und Vermarktung dieser Wirkstoffe ist mit hohen Kosten verbunden. Weshalb die Hersteller einen zeitlich befristeten Patentschutz für Ihre Produkte haben.
Nach Ablauf des Patentschutzes haben Arzneimittelhersteller wie AAA-Pharma die Möglichkeit, identische Wirkstoffe hinsichtlich Qualität und Dosierung auf den Markt zu bringen, die in der Regel erheblich günstiger sind als das Originalprodukt. Diese Arzneimittel nennt man Generika.
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